Rechtliches und Vorschriften
Um Sie umfassend zu Informieren, haben wir hier einige Regelungen & Vorschriften für Sie zusammengefasst, die den Bereich Baustrom betreffen.
Unser umfassender Service
Von der routinemäßigen Wartung bis hin zu zur Installation von Kabel und Leitungen bieten wir eine breite Palette von Dienstleistungen an, die auf alle Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Wer darf einen Baustromanschluss installieren?
Die Installation eines Baustromanschlusses darf ausschließlich durch einen zugelassenen Elektrofachbetrieb erfolgen. Nur ein konzessionierter Elektromeister mit Eintrag beim Netzbetreiber ist berechtigt, einen Baustromanschluss zu beantragen, zu installieren und in Betrieb zu nehmen.
Als Bauherr können Sie den Antrag vorbereiten, die eigentliche Anmeldung und Ausführung muss jedoch über einen Fachbetrieb erfolgen. Auch der Anschluss ans öffentliche Stromnetz wird ausschließlich vom Netzbetreiber oder dessen autorisierten Dienstleister vorgenommen.
Arbeiten an elektrischen Anlagen durch Unbefugte sind streng verboten und lebensgefährlich. Eigenständige Anschlüsse ohne Fachkenntnis können nicht nur Schäden verursachen, sondern auch rechtliche Konsequenzen haben.
Unser Tipp: Vertrauen Sie auf einen erfahrenen Baustrom-Service wie Jörg Wierlemann Baustromvermietung. Wir kümmern uns um die komplette, fachgerechte Abwicklung – sicher, normgerecht und zuverlässig.
Welche Sicherheitsvorschriften gelten für Baustrom?
Baustromanlagen müssen strenge Sicherheitsstandards erfüllen. Damit Ihre Baustelle jederzeit sicher betrieben werden kann, gelten insbesondere folgende Vorgaben:
- Regelmäßige Prüfungen: Baustromverteiler und Leitungen müssen in festen Abständen durch eine Elektrofachkraft geprüft werden – mindestens alle 3 Monate oder bei jedem Standortwechsel.
- Fehlerstromschutz (FI-Schalter): Jeder Stromkreis muss über einen FI-Schutzschalter mit max. 30 mA Fehlerstrom verfügen, um Personen im Fehlerfall zuverlässig zu schützen. Starkstromsteckdosen müssen nach der neuen Baustromverteiler-Norm ein allstromsensitiven RCD Typ B besitzen.
- Schutzart & Witterungsbeständigkeit: Baustromverteiler müssen mindestens IP44 erfüllen (Schutz gegen Spritzwasser und Fremdkörper). Auf Baustellen mit starker Staub- oder Feuchtigkeitsbelastung werden häufig noch höhere Schutzarten eingesetzt.
- Zugelassene Kabel & Stecker: Es dürfen ausschließlich robuste, für Baustellen zugelassene Gummischlauchleitungen verwendet werden (z. B. H07RN-F). Beschädigte Kabel müssen sofort ersetzt werden.
- Standsicherheit & Schutz: Der Baustromkasten muss sicher aufgestellt und gegen Umkippen oder Anfahren geschützt sein. Kabel, die Verkehrswege kreuzen, sind mit Kabelbrücken abzusichern.
- Kennzeichnung & Bedienung: Jeder Verteilerkasten muss deutlich beschriftet und mit einem Schaltplan versehen sein, damit alle Beteiligten wissen, wie die Anlage zu bedienen ist.
Diese Vorschriften ergeben sich aus den einschlägigen DIN-VDE-Normen (VDE 0100-704) sowie den Unfallverhütungsvorschriften der DGUV.
Bei korrekter Umsetzung ist Baustrom ebenso sicher wie ein regulärer Hausanschluss.